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Hilfe & Implementation

Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit

Diese Erklärung informiert über den aktuellen Stand der digitalen Zugänglichkeit von seotologie.de.

Ich betreibe dieses Angebot als Kleinstunternehmen im Sinne des § 2 Nr. 17 BFSG. Es besteht keine gesetzliche Verpflichtung zur vollständigen Barrierefreiheit (§ 3 Abs. 3 BFSG). Dennoch orientiere ich mich freiwillig an den Anforderungen der WCAG 2.2 AA.

Die folgenden Angaben erfolgen daher freiwillig und dokumentieren die konsequente Ausrichtung an den Anforderungen der WCAG 2.2 auf Konformitätsstufe AA sowie der BITV 2.0.

Die technische und inhaltliche Zugänglichkeit der Website wird regelmäßig überprüft und fortlaufend verbessert. Dennoch können einzelne Bereiche noch nicht vollständig barrierefrei sein. Rückmeldungen und Hinweise zu möglichen Barrieren sind jederzeit willkommen und können über die unten genannten Kontaktwege übermittelt werden.

Stand der Barrierefreiheit

Dieses Webangebot ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise konform mit den Richtlinien der WCAG 2.2 (Konformitätsstufe AA) sowie der BITV 2.0.

Die technische Basis (HTML5/ARIA) ist auf eine barrierefreie Nutzung ausgelegt. Die Hauptsprache ist im Dokument-Header korrekt als „de“ deklariert, was die korrekte Ausgabe durch Sprachsynthesizer gewährleistet. Identifizierte Barrieren werden im Rahmen eines kontinuierlichen Verbesserungsprozesses behoben.

Bereits umgesetzte Maßnahmen

Zur Gewährleistung der Barrierefreiheit wurden folgende technische und redaktionelle Standards implementiert:

  • Semantische Architektur: Einsatz von HTML5-Strukturelementen und korrekten Überschriftenhierarchien (H1–H6) zur logischen Dokumentgliederung.
  • Tastatur-Navigation: Volle Tabulator-Fähigkeit aller interaktiven Elemente inklusive deutlich sichtbarem Fokus-Indikator (WCAG 2.1.1, 2.4.7 und 2.4.11).
  • Navigationshilfen: Implementierung von Skip-Links (Sprunglinks), um redundante Blöcke zu überspringen und direkt zum Hauptinhalt zu gelangen.
  • Assistive Technologien: Optimierung für Screenreader durch den gezielten Einsatz von ARIA-Rollen und präzisen Formular-Labels.
  • Text-Skalierung: Unterstützung von Browser-Zoom bis 200 % ohne Funktionsverlust oder Überlappungen (WCAG 1.4.4).
  • Kontrastdesign: Die Text- und Bedienkontraste erfüllen die Anforderungen nach WCAG Level AA (mindestens 4,5:1 für Fließtext; WCAG 1.4.3).
  • Nutzerkontrolle: Verzicht auf zeitgesteuerte Inhalte oder Autoplay-Medien. Der Nutzer behält die volle Kontrolle über den Content-Fluss.
  • Responsive Accessibility: Optimierte Darstellung und Bedienbarkeit auf mobilen Endgeräten durch flüssige Layout-Anpassungen (WCAG 1.4.10).

Bereiche mit Verbesserungsbedarf

Trotz hoher technischer Standards identifiziert mein kontinuierliches Monitoring derzeit folgende Abweichungen von den Zielvorgaben:

  • Nicht‑textuelle Inhalte (WCAG 1.1.1): Bei archivierten Blogbeiträgen (Veröffentlichung vor 2025) fehlen teilweise detaillierte Alternativtexte für dekorative oder informative Grafiken. Eine manuelle Nachpflegung erfolgt sukzessive nach Priorität der Beitragsrelevanz.
  • Drittanbieter‑Komponenten (Teilkonformität): Die technische Barrierefreiheit von eingebetteten externen Diensten (z. B. Karten‑Widgets oder Buchungstools) ist abhängig von der Bereitstellung durch den jeweiligen Anbieter.
    Status: Diese Dienste werden regelmäßig auf konformere Alternativen evaluiert. Wo technisch möglich, werden Barrieren durch eigene CSS‑Overlays oder Skripte minimiert.

Sollten Sie aufgrund dieser Einschränkungen Unterstützung benötigen, kontaktieren Sie mich bitte direkt – ich stelle Ihnen die gewünschten Informationen barrierefrei zur Verfügung.

Kontakt & Feedback

Sollten Sie auf Barrieren stoßen oder Optimierungsvorschläge haben, ist Ihre Rückmeldung entscheidend für die Weiterentwicklung dieser Seite. Besonders wertvoll ist Feedback von Nutzern assistiver Technologien (z. B. Screenreader), um reale Nutzungshürden gezielt abzubauen.

Sie erreichen mich für Hinweise zur Barrierefreiheit über folgende Kanäle:

Peter Marth
info@seotologie.de

Unterstützung und Schlichtungsverfahren

Sollten Sie mit der Bearbeitung Ihres Anliegens über den oben genannten Kontaktweg unzufrieden sein, können Sie die Schlichtungsstelle nach dem BGG einschalten. Diese informiert über Ihre Rechte und unterstützt bei der Beilegung von Konflikten.

Auch wenn für Kleinstunternehmen keine gesetzliche Pflicht zur Teilnahme an einem förmlichen Schlichtungsverfahren besteht, erkenne ich die Relevanz dieser Stelle als Informationsquelle für Nutzer an:

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
Mauerstraße 53, 10117 Berlin
Website:  www.schlichtungsstelle-bgg.de

Aktualität und Rechtsgrundlagen

Versionsstand:
Änderungshistorie:
Präzisierung der Konformitätsangaben, technische Validierung der Code‑Semantik und Aktualisierung auf WCAG 2.2 als Referenzstandard.

Diese Version ersetzt alle früheren Fassungen der Barrierefreiheitserklärung, ist aktuell gültig, wird bei Bedarf an rechtliche oder technische Entwicklungen angepasst und wurde unter Berücksichtigung folgender Standards auditiert:

  • WCAG 2.2, Konformitätsstufe AA (Internationaler Standard – rückwärtskompatibel zu WCAG 2.1)
  • BITV 2.0 (Nationaler Standard für Deutschland)
  • BFSG (Freiwillige Konformität für Kleinstunternehmen gemäß § 2 Nr. 17)
  • EN 301 549 (Europäische Norm für IKT‑Produkte und ‑Dienstleistungen)
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